ZWECK UND ZIELE


1. Die Zielsetzung und der Zweck der Gemeinschaft werden insbesondere durch die Umsetzung nachfolgender Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:

a. den Erhalt und die Verkündung der islamischen Religion und die Vertretung der Interessen der Gemeinden und ihrer Mitglieder in Baden u.a. durch eigene Predigten, gemeinsame Gebete, Vortragsreihen und der Verwirklichung der Interessen der Muslime in Baden.

b. die religiöse Anleitung, Fortbildung und Aufsicht über die Gemeinden in Baden.

c. dem Gedanken der Verkündung der islamischen Botschaft folgend, die Förderung und Unterstützung religiöser Unterweisung für muslimische Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie die Unten/veisung in der islamischen Religion im Rahmen des islamischen Religionsunterrichtes als ordentliches Lehrfach an privaten und öffentlichen Schulen gemäß Art. 7 Abs.3 GG. Zu diesem Zweck erarbeitet und fördert die Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit der DITIB Curricula, Unterrichts- und Fachbücher für den Religionsunterricht und fördert die Verbreitung von islamischer Literatur.

d. dem islamischen Gedanken der Bedeutung der Bildung folgend, die Förderung der Gründung von Universitäten, Fakultäten, Bekenntnis- und Berufsschulen, Internaten, Instituten, Bibliotheken und Forschungszentren, um fähige Religionsbeauftragte auszubilden oder Informationen bereitzustellen, die den Musliminnen und Muslimen in religiösen Angelegenheiten dienen. Die Gemeinschaft kann auch als Träger auftreten. Die Gemeinschaft kooperiert in diesem Zusammenhang innerhalb und außerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Institutionen und Einrichtungen, deren Satzungen mit den Prinzipien der Gemeinschaft übereinstimmen.

e. das Organisieren von Veranstaltungen zur Aufklärung über die Pilgerfahrt (hac) und die Wallfahrt (umre). Sie organisiert die Durchführung dieser Gottesdienste und kooperiert in diesem Zusammenhang mit den entsprechenden Institutionen und Einrichtungen.

f. dem Gedanken der sozialen Fürsorge folgend, das Einrichten von Hilfsfonds, um die Gemeinden zu unterstützen und das Organisieren von Kampagnen für diesen Zweck. Die Vergabe von Hilfen an die Gemeinden wird in Richtlinien geregelt, welche der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes bedürfen, auch im Falle ihrer Abänderung.

g. dem Gedanken der Solidarität folgend, seelsorgerische Hilfe bei der Bestattung und Überführung der verstorbenen Musliminnen und Muslime. Die Gemeinschaft sorgt, im Rahmen der Möglichkeiten, für die Bereitstellung von muslimischen Friedhöfen und die Pflege dieser Friedhöfe und kooperiert in diesem Zusammenhang mit anderen Institutionen und Einrichtungen, die auf diesem Feld tätig sind.

h. das Verbreiten von Texten und Informationsmaterialien, mit denen der Islam verkündet wird oder auch Nichtmuslime aufgeklärt werden. Die Gemeinschaft bedient sich hierzu aller möglichen Kommunikationsmittel.

2. In Anwendung des islamischen Gebots der gegenseitigen Hilfe und der Solidarität leistet sie armen, allein stehenden und bedürftigen Menschen Unterstützung und hilft Studenten, sowie Forschern oder vergibt Stipendien an diese. Für diesen Zweck akzeptiert sie zweckgebundene Spenden und führt bei Bedarf Hilfskampagnen durch.

3. In Anlehnung an das islamische Prinzip des Respekts gegenüber anderen Religionen und Gesinnungen, knüpft die Gemeinschaft enge Beziehungen zu den Angehörigen aller Religionen, v.a. zu den Christen, welche die große Mehrheit der deutschen Gesellschaft bilden. Sie legt dabei Wert auf die Bildung und die Erweiterung eines Rahmens, in dem ein Dialog stattfinden kann und veranstaltet zu diesem Zweck Tage der offenen Tür, Gebetszeremonien, Seminare, Konferenzen u.ä. Veranstaltungen und arbeitet mit Kirchen und anderen religiösen Einrichtungen zusammen.

4. Zur Unterstützung derjenigen, die sich über den Islam informieren wollen, kann die Gemeinschaft Informationszentren gründen.

5. Wegen des islamischen Prinzips des Schutzes nachfolgender Generationen fördert die Gemeinschaft die Belange von Kindern und Jugendlichen, in dem sie gemeinsame Veranstaltungen, die über den Tätigkeitsbereich einer Gemeinde bzw. einer Jugendgruppe hinausgehen und dem allgemeinen Interesse dienen, durchführt. Die Gemeinschaft unterstützt die familiäre, schulische und religiöse Erziehungsarbeit. Sie setzt sich zum Ziel, eine offene Jugendarbeit aufzubauen und zu gestalten, in den Kindern und Jugendlichen Eigeninitiative und Interesse zu wecken, das religiöse Leben zu fördern und Rücksicht sowie Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Mensch und Natur zu stärken.

6. Die Gemeinschaft sieht sich als freier Träger der Jugendhilfe bzw. strebt die Anerkennung an.

7. Die Gemeinschaft koordiniert und fördert die Erwachsenenbildung in Trägerschaft durch

a. gegenseitigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch,

b. Erarbeitung gemeinsamer Grundlinien inhaltlicher, methodischer und organisatorischer Art,

c. Pflege der Beziehungen zu anderen Trägern der Erwachsenenbildung,

d. Beschaffung und Verteilung von Mitteln zur Durchführung der Erwachsenenbildungsarbeit und

e. Vertretung gemeinsamer Interessen.

8. Die Gemeinschaft kann zur Erarbeitung von Modellen Bildungsveranstaltungen selbst durchführen.

9. Weiter fördert die Gemeinschaft den Zusammenschluss der Frauen in ihrem Tätigkeitsbereich zur Wahrung ihrer Interessen, insbesondere für die Anerkennung und Teilhabe der muslimischen Frau in der Gesellschaft. Dieses wird verwirklicht durch Förderung der Kontakte und die Zusammenarbeit mit interessierten und demokratischen Frauenorganisationen, der Förderung kultureller Entwicklung von muslimischen und anderen nicht muslimischen Frauen, die Förderung der Stärkung des Selbstbewusstseins der Frauen und ihrer kulturellen und religiösen Identität, die Förderung der Frauenbildung auf allen Gebieten des Allgemeinwissens durch  Vortragsveranstaltungen, Seminare, Kurse und Schulungen sowie Kultur-, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.

10. Die Förderung mildtätiger Zwecke wird venwirklicht, indem Sozialdienst für Muslime und Nichtmuslime angeboten und Personen, welche die Voraussetzungen des § 53 Abgabenordnung erfüllen, unterstützt werden. Weiter unterstützt die Gemeinschaft hilfsbedürftige Menschen, die in Not und Bedrängnis geraten sind z.B. durch Nahrungsmittel- und Kleiderhilfe oder Kostenübernahme für eine nötige medizinische Behandlung oder ein menschenwürdiges Begräbnis (sofern auch hierfür zweckgebundene Spenden zur Verfügung stehen) und Sammlung von Mitteln für die Arbeit solcher Initiativen und Einrichtungen im In- und Ausland.

11. Nach eigenem Ermessen kann die Gemeinschaft einzelne Aufgaben an die Gemeinden delegieren. Sie behält auch danach die Aufsicht über die Ausführung dieser Aufgaben.


DITIB Landesreligions-

gemeinschaft Baden


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Web: www.ditib-baden.de

 




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